Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ABSCHLUSS EINES VERTRAGES

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder)Riders Surf’n Bike den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch (E-mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Riders Surf’n Bike (Riders Surfschule) zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form und kann als E-mail erfolgen. Sofort nach Bestätigung durch die Leistungsträger gegenüber Riders Surf’n Bike (Riders Surfschool) wird Riders Surf’n Bike (Riders Surfschool) dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen, zusenden oder anderweitig mitteilen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Riders Surf’n Bike (Riders Surfschool) vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. Dieses kann sich von den im Internet veröffentlichen Angaben unterscheiden. Es gelten dann die in der Reisebestätigung vereinbarten Leistungen.

2. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Nach Eingang einer Vorauszahlung von mindestens 50 % des Gesamtbetrages wird die Buchung bestätigt. Der vollständige Kurs- bzw. Rechnungsbetrag muß bis spätestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Kurses auf das Konto von der Riders Surfschool gutgeschrieben worden sein oder kann in bar vor Ort vor Antritt des Kurses entrichtet werden. Die Reiseunterlagen werden jedem Teilnehmer unverzüglich nach Eingang der Anzahlung zugesandt, spätestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn.

Bankverbindung:

Empfänger: Anne Greiss
IBAN: ES98 2100 6386 3702 0012 3156
BIC: CAIXESBBXXX

3. LEISTUNGEN

Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.riders-surfnbike.com und aus den darauf bezugnehmenden Angaben oder Änderungen in der Reisebestätigung. Riders Surf’n Bike behält sich ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Reisende vor Buchung informiert. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder grob fahrlässiger Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. An- und Abreise sind von den Reiseteilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von Riders Surf’n Bike.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN UND PREISERHÖHUNGEN

Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von Riders Surf’n Bike wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar oder vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Riders Surf’n Bike ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Riders Surf’n Bike den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Riders Surf’n Bike. Der Kunde muß den Rücktritt schriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim Riders Surf’n Bike eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, darf Riders Surf’n Bike Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Riders Surf’n Bike kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Für die Riders Surf schule gelten folgende Staffelungen (in Prozent des Reisepreises):

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
  • bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%
  • unter 8 Tage vor Reisebeginn 100%

Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- EUR berechnet und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertag eintritt. Riders Surf’n Bike kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende Riders Surf’n Bike gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH RIDERS SURF’N BIKE

Riders Surf’n Bike kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Riders Surf’n Bike oder deren Vertreter nachhaltig stört (z. B. den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Riders Surf’n Bike, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. Riders Surf’n Bike muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt worden sind, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Erträge. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Riders Surf’n Bike verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Riders Surf’n Bike den Kunden davon zu unterrichten.

7. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Riders Surf’n Bike als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Riders Surf’n Bike für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

Riders Surf’n Bike haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung in Prospekten, sofern nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung erklärt worden ist, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Riders Surf’n Bike haftet als Reiseveranstalter für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so vermittelt Riders Surf’n Bike lediglich Fremdleistungen. Riders Surf’n Bike haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

9. GEWÄHRLEISTUNG

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung von Riders Surf’n Bike für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 1. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. Soweit Riders Surf’n Bike für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträger verantwortlich ist. Für alle gegen Riders Surf’n Bike gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Riders Surf’n Bike bei Sachschäden bis EUR 4.000,00. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Riders Surf’n Bike haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Linienflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen Riders Surf’n Bike ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.

12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Riders Surf’n Bike die Ansprüche zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN, VERSICHERUNGEN

Riders Surf’n Bike wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von Riders Surf’n Bike bedingt sind. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Riders Surf’n Bike den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Riders Surf’n Bike empfiehlt den Abschluß von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen.

14. NEBENABREDEN, UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (auch die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst), sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von Riders Surf’n Bike bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollte der mit Riders Surf’n Bike abgeschlossene Vertrag kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen, so gelten dessen ungeachtet diese allgemeinen Reisebedingungen.

15. FOTO- UND VIDEOMATERIAL

Riders Surf’n Bike behält sich vor die Foto- und Videomaterial, welches während dem Kurs entsteht, für eigene Zwecke zu nutzen.

16. DATENSPEICHEICHERUNG

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Name, Adresse, Alter, Email, Handynummer. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an Koopertionspartner zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Dienstleistung und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

17.GERICHTSSTAND

Für Klagen des Reisenden gegen Riders Surf’n Bike gilt Puerto del Rosario , Fuerteventura, als Gerichtsstand. September 2014